Tierarztpraxis Niklas
Gierather Straße 63
51469 Bergisch Gladbach
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Informationen


Operationen

Wir bevorzugen das ambulante Operieren nach einem vom Besitzer gewünschten Termin. Durch moderne Inhalationsnarkose und Überwachung können die Patienten in der Regel am Nachmittag des Op. Tages wieder nach Hause. Somit entfällt ein für die Patienten belastender und stressiger Klinikaufenthalt, denn die meisten operierten Patienten erholen sich am besten in ihrer gewohnten Umgebung, betreut und gepflegt von ihren Besitzern.

Sollte eine Operation anstehen, klären wir die Risiken und Verhaltensregeln im Umgang mit Ihrem Tier vor und nach dem Eingriff in einem ausführlichen Beratungsgespräch.

Narkose

Je nach operativem Eingriff variiert die Art der Narkose. Kleinere Eingriffe oder Zahnbehandlungen können zum Beispiel in einer antagonisierbaren Narkose durchgeführt werden, das heißt der Patient bekommt ein Gegenmittel injiziert und wacht nach kurzer Zeit wieder vollständig auf. Für größere komplizierte Eingriffe steht die Inhalationsnarkose zur Verfügung. Der Patient bekommt zunächst ein Beruhigungs - und Schmerzmittel injiziert. Nach kurzer Zeit wird er intubiert ,das heißt ein kleiner Schlauch wird in der Luftröhre platziert. Über diesen wird ein Narkosegas-Sauerstoffgemisch eingeatmet .Bei Bedarf kann der Patient so auch künstlich beatmet werden. Während der Narkose wird der Patient von geschultem Personal überwacht.

Stationäre Betreuung

Manchmal ist jedoch eine stationäre Unterbringung unumgänglich, z.B. nach Unfällen(Hüftgelenksluxation), schweren Operationen, oder auch bei inneren Erkrankungen, die häufigere Dauertropfinfusionen oder künstliche Ernährung verlangen. Durch die stationäre Betreuung kann sofort auf Veränderung des Krankheitsablaufes und unvorhergesehene Zwischenfälle reagiert werden. Sobald es jedoch der Zustand des Patienten erlaubt, kann der Tierbesitzer die weitere Pflege zu Hause fortführen.

Kosten und Tarife

Die Abrechnung erfolgt in unserer Tierarztpraxis nach der GOT. Diese gibt keine Festpreise vor, sondern einen Preisrahmen, der sich zwischen dem 1-fachen bis 3-fachen Satz bewegt. Der 1-fache Satz ist ein Mindestsatz, der nicht unterschritten werden darf. Der 3-fache Satz ist die obere Gebührengrenze, die nur durch besondere vertragliche Vereinbarung überschritten werden darf.

Die Gebührenordnung für Tierärzte ist eine Rechtsverordnung, von der Bundesregierung erlassen und für jeden praktizierenden Tierarzt bindend. Die Vergütung der tierärztlichen Leistung ist kein Erfolgshonorar, sondern steht dem Tierarzt auf der Basis eines Dienstvertrages für seine erbrachte Leistungen zu ,auch wenn diese nicht erfolgreich sind.

Die Kosten für die Behandlung oder eine Operation sind sofort bzw. bei Abholung des Patienten zu entrichten. Neben der Barzahlung haben Sie bei uns auch die Möglichkeit, Ihre Rechnung per EC-Karte zu begleichen.